Wohnbau – Erfordernisse bei der Überwachung nach KfW 55/40/40+ (WEB-Seminar)

 

Seit 06-2014 stellt die KfW neben der mathematischen Erfüllung des Nachweises weitere Forderungen für alle KfW-Effizienzhäuser. Für jede Stufe  (55 / 40 / 40 Plus) sind generell Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Auch die neuen Regelungen ab April 2016 beinhalten diese Überwachung.

Nach dem KfW Merkblatt 153 sind insgesamt 13 Punkte abzuarbeiten, d.h. der Sachverständige muss Leistungen erbringen oder dabei mitwirken oder diese bestätigen oder diese prüfen. Dazu gehören unter anderem:

  • spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzept bei Einbau einer Lüftungsanlage, bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner,
  • Prüfung des Leistungsverzeichnisses,
  • mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, einschließlich der Überprüfung der Ausführung von Wärmebrücken sowie der Umsetzung von Luftdichtigkeits- und Lüftungskonzept inklusive Blower Door Test,
  • Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage.

Wie läuft das praktisch ab? Was bedeutet mindestens? Welche Parameter gehen an den Heizungsbauer? Wer rechnet das Lüftungskonzept? Wie sieht ein Luftdichtheitskonzept aus? Was sind ergänzende technische Einweisungen? Was genau bedeutet ggf.?  Wie prüfe ich die Einregulierung der Anlage?

Das Seminar geht anhand eines Beispielobjektes chronologisch vor. Es wird auch gezeigt, wann - erbringen, mitwirken, bestätigen oder prüfen - gefordert sind. Zudem welche Bereiche delegiert werden können (und an wen) und wie diese zu dokumentieren sind.

Themen

  • Fördervoraussetzung mathematisch?
  • Berechnung von Wärmebrücken und Gleichwertigkeitsnachweis 
  • Luftdichtheitskonzept DIN 4108-7
  • Lüftungskonzept  DIN 1946-6
  • Leistungsverzeichnis unter EnEV Aspekten
  • Dokumentation während der Baustellenbesuche
  • Blower Door Test
  • Prüf-Protokolle Haustechnik für Warmwasser, Kaltwasser , Lüftung, Solar
  • Übergabe der Haustechnik

Neben der Erläuterung der Vorgehensweise, werden auch viele Vordrucke gezeigt, damit die Aufgabe überschaubar und rechtssicherer wird.

Teilnehmer                                                                                                                        saSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

20.05.2021
09:00-16:30

Web-Seminar
Seminarnummer 54350

Referent
Dipl.-Ing. Friedrich Fath
Beratender Ingenieur, saSV für Schall- und Wärmeschutz IBF - Ingenieurberatung Fath, Büro für Bauphysik, Kreuztal

maximal 40 Personen

150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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