Seit 06-2014 stellt die KfW neben der mathematischen Erfüllung des Nachweises weitere Forderungen für alle KfW-Effizienzhäuser. Für jede Stufe (55 / 40 / 40 Plus) sind generell Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Auch die neuen Regelungen ab April 2016 beinhalten diese Überwachung.
Nach dem KfW Merkblatt 153 sind insgesamt 13 Punkte abzuarbeiten, d.h. der Sachverständige muss Leistungen erbringen oder dabei mitwirken oder diese bestätigen oder diese prüfen. Dazu gehören unter anderem:
Wie läuft das praktisch ab? Was bedeutet mindestens? Welche Parameter gehen an den Heizungsbauer? Wer rechnet das Lüftungskonzept? Wie sieht ein Luftdichtheitskonzept aus? Was sind ergänzende technische Einweisungen? Was genau bedeutet ggf.? Wie prüfe ich die Einregulierung der Anlage?
Das Seminar geht anhand eines Beispielobjektes chronologisch vor. Es wird auch gezeigt, wann - erbringen, mitwirken, bestätigen oder prüfen - gefordert sind. Zudem welche Bereiche delegiert werden können (und an wen) und wie diese zu dokumentieren sind.
Themen
Neben der Erläuterung der Vorgehensweise, werden auch viele Vordrucke gezeigt, damit die Aufgabe überschaubar und rechtssicherer wird.
Teilnehmer saSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten
20.05.2021
09:00-16:30
Web-Seminar
Seminarnummer 54350
Referent
Dipl.-Ing. Friedrich Fath
Beratender Ingenieur, saSV für Schall- und Wärmeschutz IBF - Ingenieurberatung Fath, Büro für Bauphysik, Kreuztal
maximal 40 Personen
150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW