Das Seminar vermittelt Grundlagen der HOAI für Ingenieure und Architekten.
Die richtige Ermittlung des Honorars spielt für Architekten und Ingenieure in der Praxis eine wichtige Rolle. Hierbei ist das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) zu beachten, wonach die in der HOAI 2013 festgelegten verbindlichen Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind und daher das Honorar der Architekten und Ingenieure nunmehr frei kalkuliert werden kann.
Es werden der Architekten- Ingenieurvertrag, Vertragsgrundlagen und die Rechtsnatur erläutert. Das Leistungssoll wird unter Bezugnahme auf die Leistungsbilder und Leistungsphasen dargestellt und vertraglich zu regelnden Planungsleistungen besprochen. Der zeitliche und inhaltliche Anwendungsbereich der HOAI, die Leistungsarten, Besondere Honorarvereinbarungen (Stunden-, Pauschal- und Bonus-/Malus-Honorar), Anrechenbare Kosten (Baukostenberechnungsmodell), Leistungsbilder, Honorarzone, Honorartafel (Interpolation und Honorarsatz), Bauen im Bestand, Nebenansprüche nach der HOAI, Honorarermittlung/-kalkulation, spezielle Honorarbestandteile und Honorarberechnung außerhalb der HOAI werden besprochen. Es werden zudem die Fälligkeit des Honoraranspruches, Abschlagsforderungen und das Thema Bindung an die Honorarschlussrechnung erörtert. Daneben werden grundsätzliche Kenntnisse zur Vollmacht, dem Verzug mit Leistungen, der Kostenverantwortung, Abnahme, der Mängelhaftung und dem Versicherungsschutz vermittelt.
Die Teilnehmer werden gebeten, eine aktuelle Fassung der HOAI zum Seminar mitzubringen.
Teilnehmer bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden
14.04.2021
09:00-16:30
Web-Seminar
Seminarnummer 54004
Referent
Rechtsanwältin Iris Martin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Schiedsrichterin/Schlichterin SoBau, Baurechtskanzlei Martin, Essen
maximal 35 Personen
150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
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