Bauprodukte und Bauarten im Brandschutz – Bauaufsichtliche Bestimmungen und Nachweisführung (WEB-Seminar)

 

Auch die am 01.01.2019 in Kraft getretenen Bestimmungen der BauO NRW stellen Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten, aus denen bauliche Anlagen errichtet werden. Bauprodukte müssen solche Eigenschaften aufweisen, dass bauliche Anlagen Anforderungen der Bauordnung im Hinblick auf Standsicherheit, Brandschutz, etc. erfüllen.

Die grundlegenden Anforderungen an bauliche Anlagen in Bezug auf den Brandschutz ergeben sich aber nicht nur aus der Bauordnung, sondern auch aus den Sonderbauvorschriften. Für das Bauen im Bestand kann es wichtig sein, auch die zum Zeitpunkt der Genehmigung bzw. der Ausführung geltenden Vorschriften zu betrachten. Hier ergeben sich oftmals Fragen zu dem Thema Bestandsschutz. Die Bewertung der bestehenden Situationen unter Berücksichtigung der grundlegenden Schutzziele sowie die richtige Produktauswahl sind teilweise keine trivialen Aufgaben mehr. Kenntnisse im Umgang mit Bauprodukten mit Abweichungen sowohl auf Produkt- als auch Bauwerksebene sind zur Lösung der Bauaufgaben unerlässlich

Im Seminar werden die neuen Vorschriften zu Bauprodukten und Bauarten in der BauO NRW in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen (VV TB) dargestellt. Es gibt Antworten auf Fragen der Praxis zu bauaufsichtlich erforderlichen Nachweisen und abzugebende Erklärungen sowie zu Verantwortlichkeiten.

Themen 

  • Grundlegende Anforderungen und Schutzziele
  • Bauordnungsrechtliche Grundlagen zu Bauprodukten und Bauarten
  • Inverkehrbringen, Handel und Verwenden von Bauprodukten mit der CE-Kennzeichnung nach BauPVO
  • Nachweise für Bauprodukte und Bauarten in Verbindung mit der VV TB NRW
  • Was bedeutet eigentlich Bestandschutz?
  • Bestandsanalyse (brandschutztechnische Beurteilung von bestehenden Bauteilen und Komponenten)
  • Beispiele von Bauteilen mit Abweichungen in der Brandprüfung
  • Umgang mit Abweichungen von materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts, von technischen Regeln und von Verwendbarkeitsnachweisen
  • Beispiel der Beurteilung eines Bestandsgebäudes bei unterschiedlichen Abweichungen und Möglichkeiten der Nachweisführung

Teilnehmer                                                                                                                        saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

27.04.2021
10:00-17:30

Web-Seminar
Seminarnummer 53998

Referenten
Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka
Abt. Bausicherheit, MPA NRW, Erwitte
Dipl.-Ing. Andreas Plietz
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Düsseldorf

maximal 40 Personen

150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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