Qualifizierte Tragwerksplaner - Nachweise der Qualifikation, Aufgaben des qualifizierten Tragwerksplaners

 

Ab Beginn des Jahres 2019 sind alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Bauingenieure, die im Bereich der Tragwerksplanung arbeiten, erstmals verpflichtet, ihre Qualifikationen formal nachzuweisen.

Die am 01.01.2019 in Kraft tretende Landesbauordnung (BauO NRW 2018) sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen von Personen mit einem speziellen Hochschulabschluss, z.B. des Bauingenieurwesens, die über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügen, aufzustellen sind. Diese Personen müssen in einer von einer Ingenieurkammer zu führenden Liste eingetragen sein.

Das Seminar gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird ein Überblick gegeben über die bauordnungsrechtlichen Vorschriften, die Bezug auf die Aufsteller von bautechnischen Nachweisen nehmen. Es wird dargelegt, für welche Vorhaben welche bautechnischen Qualifikationen erforderlich sind, wie der Eintragungsnachweis gegenüber der Kammer zu führen ist und welche Rechte und Aufgaben mit diesen Qualifikationen verbunden sind. Dabei wird auch ein Blick über die Grenzen in die anderen Bundesländer geworfen, um mögliche Vergleichbarkeiten oder noch bestehende Unterschiede ausmachen zu können.

In einem weiteren Teil des Seminars werden die neuen Vorschriften zu Bauprodukten und Bauarten in der BauO NRW 2018 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) dargestellt. Es gibt Antworten auf Fragen der Praxis zu bauaufsichtlich erforderlichen Nachweisen und abzugebenden Erklärungen sowie zu Verantwortlichkeiten.

Im dritten Teil werden die Aufgaben der Ersteller von bautechnischen Nachweisen im Rahmen der persönlich durchzuführenden stichprobenhaften Kontrollen bei nicht prüfpflichtigen Bauvorhaben beschrieben. Im Seminar werden die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der stichprobenhaften Kontrollen erläutert und ausgewählte Praxisbeispiele des Grund-, Massiv-, Stahl- und Holzbaus vorgestellt.

Themen

  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften zu bautechnischen Nachweisen
  • Rechte und Aufgaben der Nachweisersteller
  • Das Nachweisverfahren bei der Ingenieurkammer-Bau NRW
  • Bauordnungsrechtliche Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten
  • Inverkehrbringen, Handel und Verwenden von Bauprodukten mit der CE-Kennzeichnung nach BauPVO
  • Nachweise für Bauprodukte und Bauarten in Verbindung mit der VV TB
  • Umgang bei Abweichungen von technischen Regeln und Verwendbarkeitsnachweisen
  • stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung
  • Praxisbeispiele

Teilnehmer                                                                                                             
Qualifizierte Tragwerksplaner, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden, Hersteller von Bauprodukten, Ausführende

24.08.2021
10:00-17:30

Duisburg
Seminarnummer 53991

Referenten
Prof. Dipl.-Ing. Balthasar Gehlen
Beratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Standsicherheit, GEHLEN Partnerschaft Beratender Ingenieure, Düsseldorf
Dipl.-Ing. (Univ.) Christoph Heemann
Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf
Dipl.-Ing. Andreas Plietz
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Düsseldorf

maximal 22 Personen

150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
qualifizierte Tragwerksplaner
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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