Die Bauherren, die Mängelbeseitigungsarbeiten nicht durchführen lassen wollen, können fiktive Mängelbeseitigungskosten nicht mehr geltend machen. Die Bemessung des Schadens an den erforderlichen, tatsächlich jedoch nicht angefallenen (Netto-) Mängelbeseitigungskosten ist nicht länger zulässig.
Verlangt der Besteller einen Schadenersatz als monetären Ausgleich, ist in Zukunft nur noch der tatsächliche Minderwert im Vermögen des Bestellers maßgeblich also die mangelbedingte Wertminderung am Gebäude des Bestellers. Die Feststellung und Berechnung der Höhe des Schadenersatzes wegen nicht beseitigter Baumängel wird in der Baupraxis erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen.
Der Begriff der Wertminderung wird häufig konträr verwendet. Er wird als Alterswertminderung, bei Minderungen infolge einer negativen Soll-Ist-Abweichung, als merkantile Wertminderung ebenso wie als Begriff bei einer technischen oder wirtschaftlichen Wertminderung verwendet. Welcher Wertbegriff korrekt ist, hängt meist von der expliziten Fragestellung ab.
Das Seminar vermittelt praxisnotwendige Informationen in Bezug auf die rechtsichere und erfolgreiche Tätigkeit als Sachverständiger im Baubereich. Die Teilnehmer erhalten tiefgreifendes Wissen zu den einzelnen Wertbegriffen und deren Bewertung.
Themen
Teilnehmer Bausachverständige, Ingenieure, Architekten, Immobilienmakler
06.05.2021
10:00-17:30
Web-Seminar
Seminarnummer 53976
Referent
Dipl.-Ing. Thomas Jansen
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (IK-Bau NRW), Rheinisches Institut für Bauschadensfragen GmbH, Erkelenz
maximal 20 Personen
210,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
410,00 € Nichtmitglieder
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Standsicherheit
qualifizierte Tragwerksplaner
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW