Werte und Minderwerte (WEB-SEMINAR)

 

Die Bauherren, die Mängelbeseitigungsarbeiten nicht durchführen lassen wollen, können fiktive Mängelbeseitigungskosten nicht mehr geltend   machen.  Die Bemessung des Schadens an den erforderlichen, tatsächlich jedoch nicht angefallenen (Netto-) Mängelbeseitigungskosten ist nicht länger zulässig.

Verlangt der Besteller einen Schadenersatz als monetären Ausgleich, ist in Zukunft nur noch der tatsächliche Minderwert im Vermögen des Bestellers maßgeblich also die mangelbedingte Wertminderung am Gebäude des Bestellers. Die Feststellung und Berechnung der Höhe des Schadenersatzes wegen nicht beseitigter Baumängel wird in der Baupraxis erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen.

Der Begriff der Wertminderung wird häufig konträr verwendet. Er wird als Alterswertminderung, bei Minderungen infolge einer negativen Soll-Ist-Abweichung, als merkantile Wertminderung ebenso wie als Begriff bei einer technischen oder wirtschaftlichen Wertminderung verwendet. Welcher Wertbegriff korrekt ist, hängt meist von der expliziten Fragestellung ab.

Das Seminar vermittelt praxisnotwendige Informationen in Bezug auf die rechtsichere und erfolgreiche Tätigkeit als Sachverständiger im Baubereich. Die Teilnehmer erhalten tiefgreifendes Wissen zu den einzelnen Wertbegriffen und deren Bewertung.

Themen

  • Wertbegriffe und deren Bedeutung
  • Kriterien für die Beurteilung von Mängeln
  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik / Stand der Technik
  • Beanstandung oder hinzunehmende Unregelmäßigkeiten
  • Definition: Minderung, technischer optischer oder betriebwirtschaftlicher Minderwert, Merkantile Wertminderung
  • Zielbaum- und Nutzwertanalyse, Quotelung
  • Alternative Berechnungsmethoden
  • Minderwertermittlung mit Bewertungstabellen
  • Kriterien   für   die   Beurteilung   von   Minderwerten, getrennt   nach   den   einzelnen Baugewerken mit zahlreichen Fallbeispielen
  • Schwachpunkte der einzelnen Berechnungsmethoden

Teilnehmer                                                                                                        Bausachverständige, Ingenieure, Architekten, Immobilienmakler 

06.05.2021
10:00-17:30

Web-Seminar
Seminarnummer 53976

Referent
Dipl.-Ing. Thomas Jansen
öbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (IK-Bau NRW), Rheinisches Institut für Bauschadensfragen GmbH, Erkelenz

maximal 20 Personen

210,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
410,00 € Nichtmitglieder

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Standsicherheit
qualifizierte Tragwerksplaner
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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