Bauen im Bestand: Bestandschutz und Ermessensfragen bei problematischen Bauten auf der Grundlage der Rechtsprechung

 

Die BauO NRW wie auch die Sonderbauvorschriften sind vorwiegend so strukturiert, dass sie uneingeschränkt nur auf Neubauten anwendbar sind. Bei Umbauten in bestehenden Gebäuden wird oft eine Vielzahl von Rechtsfragen ausgelöst, die sich um die Rechtsfigur des Bestandschutzes ranken.

Bei unverändert bestehenden Gebäuden können sich Fragen zum Bestandsschutz dann stellen, wenn z.B. Gefahrenlagen eine Anpassung an die Maßstäbe des heutigen Rechts erfordern oder im Rahmen von Brandschauen, wiederkehrenden Prüfungen oder Überwachungen nach der PrüfVO Mängel entdeckt werden.

Das Seminar soll einen Überblick über diese besondere Rechtsproblematik geben und helfen, Lösungsansätze für verschiedene Fallgestaltungen zu finden.

Themen

  • Was bedeutet eigentlich Bestandsschutz
  • Was ist bestandgeschützt (materiell/formell)
  • Einschränkung des Bestandsschutzes durch gesetzliche Regelungen 
  • Bestandsanalyse (brandschutztechnische Beurteilung von Bauteilen und Komponenten)
  • Risikobewertung im Vergleich zum Neubau
  • Brandschutzkonzepte auch unter Berücksichtigung der Verkehrssicherung
  • Diverse Beispiele von Bauwerken und Bauteilen
  • Integration von neuen Bauteilen im Bestand

Teilnehmer
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

26.01.2022
09:00-16:30

Web-Seminar
Seminarnummer 53949

Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Udo Kirchner
Beratender Ingenieur, Prüfingenieur für Brandschutz MHKBD, saSV und öbuv Brandschutzsachverständiger, HALFKANN + KIRCHNER, Erkelenz
MR Dipl.-Ing. Jost Rübel
Erkelenz

maximal 70 Personen

150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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