Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

 

Die bauordnungsrechtlichen Regeln sind für Standardbauten formuliert. Die Vorstellungen von Architekten und Bauherren führen jedoch häufig zu Entwürfen, die mit den Vorgaben des Bauordnungsrechtes nicht umsetzbar wären.

Hier greifen verschiedene Rechtsinstitute (§ 50 Erleichterungen, § 69 Abweichungen), um andere Wege beschreiten zu können. Wesentlich ist immer, dass das Ziel, was sich hinter den jeweiligen Vorschriften verbirgt, erreicht wird. Dieser Nachweis ist im Rahmen des Brandschutzkonzeptes zu erbringen.

Dazu muss zum einen der Zweck der Anforderung bekannt sein und zum anderen andere Methoden zur Erreichung der Ziele, als die, die sich aus der bauordnungsrechtlichen Anforderung ergeben.

Im Seminar soll beides vermittelt werden. Anhand zahlreicher Beispiele werden Abweichungen zu Brandabschnittsgrößen, Rettungsweglängen und Führungen, Bemessungen von Bauteilen dargestellt und die entsprechenden Kompensationen erläutert.

Themen

  1. Abweichungen, Erleichterungen und Kompensationen - Begriffe 
  2. Brandabschnittsgrößen und Rettungswege im Regelwerk (in NRW und außerhalb) 
  3. Abweichungen bei Aufstellflächen, Abständen und Löschwasser
  4. Abweichungen im Bestand an Tragenden und anderen Bauteilen (Anforderungen alter Bauordnungen)
  5. Erleichterungen bei Brandabschnittsgrößen und mögliche Kompensationsmaßnahmen 
  6. Abweichungen beim zweiten Rettungsweg und deren Bewertung
  7. Erleichterungen bei Fluren und Treppenräumen und deren Kompensationen
  8. Die Funktion der Brandmelde- und Alarmierungsanlage als Kompensationsmittel 
  9. Organisatorischer Brandschutz als Kompensation bei zeitlich begrenzter Nutzungsänderung

Teilnehmer
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

23.11.2021
10:00-17:30

Essen
Seminarnummer 53942

Referent
Dipl.-Ing. Anke Löbbert
Beratende Ingenieurin, saSV für die Prüfung des Brandschutzes, Ingenieurbüro Löbbert, Wuppertal

maximal 25 Personen

150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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