Im November 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetzt 2020 eingeführt. Die verschiedenen Aspekte der Vorgabe eines Anforderungsniveaus und insbesondere auch die zahlreichen Nebenanforderungen vom Mindestwärmeschutz / sommerlichen Wärmeschutz bis hin zu über Aspekten der Lüftung und Luftdichtheit machen eine umfassende und tiefgehende Einarbeitung in dieses Thema unverzichtbar. Ein weiterer immer wichtiger werdender Aspekt für die praktische Arbeit ist die Versorgung von Gebäuden mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen. In diesem Zusammenhang gilt es, auch die anlagentechnischen Möglichkeiten gebäudespezifisch zu bewerten.
Im Rahmen dieses Seminars werden die relevanten Richtlinien und Gesetze inhaltlich aufgearbeitet und die notwendigen fachlichen Hintergründe behandelt. Folgende Inhalte werden behandelt:
Teilnehmer
Ingenieure und Architekten, die die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO anstreben, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, saSV für Schall- und Wärmeschutz
31.08.2021
10:00-17:30
01.09.2021
10:00-17:30
Soest
Seminarnummer 53916
Referent
PD Dr.-Ing. habil. Kai Schild
saSV für Schall- und Wärmeschutz, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
maximal 58 Personen
210,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
420,00 € Nichtmitglieder
16 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
Hier noch eine Hinweisseite einbauen.